Die Förderung von Geschädigten durch Naturereignisse wie Sturm, Hochwasser oder Starkregen ist zum 01.07.2019 ausgelaufen.

Die Position des Freistaates Bayern ist klar. Wer nicht selbstständig vorsorgt und das Risiko angeht erhält auch keine Unterstützung.

In diesem Zusammenhang sollte jeder Unternehmer den Blick Richtung Versicherung, Police und Präventionsmaßnahmen richten.

Auch Versicherungen bewerten das Grundstück nach Lage und Risikoeinschätzung und antworten mit hohen Beiträgen oder Ablehnung. Dies können Sie durch Präventionsmaßnahmen verhindern.