Gemäß Wasserhaushaltsgesetz werden wassergefährdente Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft.

BeschreibungBeispiel
WGK 1schwach wassergefährdender Stoffz.B. Salzsäure
WGK 2wassergefährdenter Stoffz.B. Heizöl
WGK 3stark wassergefährdenter Stoffz.B. Altöl
§ 3 – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Diese Beurteilung hat wesentlichen Einfluß auf den Bau und Betrieb von entsprechenden Anlagen.