Zum Thema Grundstücksvermessung als Grundlage für die Rohbauplanung und Durchführung können verschiedene Stati festgehalten werden.

1. die Vermessung des Grundstücks ist erfolgt, alle Grenzpunkte sind sichtbar

2. Kosten für weitere Grundstücksvermessungen, Beweissicherungsverfahren oder dgl. trägt der Bauherr 3. die katasteramtliche Gebäudeeinmessung ist Sache des Bauherrn

4. im Hauspreis enthalten sind meist die Einmessung der Baugrube (Schnurgerüst), anhand der sichtbaren Grenzpunkte sowie die Festlegung der Höhenlage des Gebäudes im Gelände