Im Städtebaurecht haben Sanierungsmaßnahmen zum Ziel das städt.-baulichen Erbe zu bewahren, Wohn-, & Arbeitsbedingungen in gebauten Umwelt zu verbessern und den Strukturwandel zu begleiten. Hierfür führt die Gemeinde entsprechende Ordnungsmaßnahmen durch (z.B. Erschließung). Grundstückseigentümer entsprechend Baumaßnahmen (Neubau/Ersatzbau)